Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der eCOMpetenzCenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
für Erbringung von Web-Entwicklungs-Dienstleistungen (technisch, kreativ-schöpferisch, konzeptionell), Service und Support, Einsatz und Verkauf von Software von Drittherstellern
§1 Geltungsbereich und abweichende Regelungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte des Bereichs technischer und kreativ-schöpferischer Web-Entwicklungs-Dienstleistungen, Service und Support sowie dem Verkauf von Software von Drittherstellern, zwischen der eCOMpetenzCenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Holleralle 8, D-28209 Bremen (nachfolgend "Agentur" genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend "Kunden" genannt).
Gültig ist die jeweils aktuelle Fassung.
Abweichende Regelungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzende Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Agentur wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung (Ausschluss durch Vertrag oder gesetzliche Bestimmung) dieser Schriftformklausel.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Agentur letzteren im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
§2 Angebotswesen und Zustandekommen von Verträgen
2.1. Die Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend und zeitlich in der Regel auf vier Wochen befristet, es sei denn dies wird im Angebot abweichend ausgewiesen.
2.2. Die Angebote der Agentur für Werke sind Kostenvoranschläge basierend auf der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots vorhandenen Kenntnis der Lasten (Ein Lastenheft [teils auch Anforderungsspezifikation, Kundenspezifikation oder Requirements Specification] beschreibt die Gesamtheit der Forderungen des Auftraggebers an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers), die durch den Auftraggeber in schriftlicher Form per Brief, Fax oder Email überbracht wurden. Die Lasten sind verbindlich und können durch Anwendung des Prozederes aus §11 durch den Kunden während der Projekt- bzw. Vertragslaufzeit erweitert werden.
2.3. Die entgeltliche Erstellung eines Pflichtenheftes durch die Agentur als Lösungs- und technischer und/oder kreativ-schöpferischer Leistungsbeschreibung für die vorliegenden, verbindlichen Lasten des Kunden durch die Agentur ist bis zu einem voraussichtlichen Angebotswert für Werkverträge bis1500,00 Euro (netto) optional.
Sollte sich bei der Vorabkalkulation der Agentur herausstellen, dass dieser Wert überschritten wird, ist die Erstellung eines Pflichtenheftes durch die Agentur zur endgültigen und dedizierten Kostenvoranschlagserstellung obligatorisch und muss daher durch den Kunden separat vorab beauftragt und bezahlt werden.
Kommt danach ein Vertrag mit dem Kunden zustande auf Basis des aus den Erkenntnissen und Kalkulationen des erstellen Pflichtenheftes ermittelten, endgültigen Kostenvoranschlages (siehe 2.4.), werden 50% der Kosten für die Erstellung des Pflichtenheftes auf die Auftragssumme für den Kunden erlassen. Sofern ein Pflichtenheft erstellt wird, ist dieses ebenso wie die aktuell gültigen AGB der Agentur unabdingbarer und verbindlicher Vertragsbestandteil.
Pflichtenhefte werden nicht für Support-Leistungen oder Service-Verträge auf Stundenbasis erstellt, da die auszuführenden Arbeiten jeweils vom Kunden adhoc zur kurzfristigen Bearbeitung durch die Agentur angefordert werden. Support-Leistungen und Service-Verträge dienen nicht dafür, Werke zu erstellen, sondern vorhandene Systeme zu verbessern, zu erweitern, fehlendes Wissen beim Kunden zu vermitteln, Fehler zu beseitigen und Systeme am Laufen zu halten.
2.4. Maßgeblich für einen Werkvertrag, der den Einsatz von Software von Drittherstellern für die Leistungserfüllung durch die Agentur inkludiert, sind die zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuell gültigen Software-Versionen.
2.5. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt wirksam zustande, wenn die Agentur einen vom Kunden
schriftlich erteilten Auftrag (inkl. der Kenntnisnahme und Akzeptanz aller Vertragsbestandteile wie die aktuell gültigen AGB der Agentur, verbindlich vereinbarte Lasten und Pflichten sowie etwaige schriftliche Nebenabreden der Parteien) innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich bestätigt.
2.6. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der vollständigen und korrekten Lieferadresse verantwortlich. Ein Vertragsschluss kommt nicht zustande, wenn der Auftraggeber nach Abgabe der Bestellbestätigung durch die Agentur nicht erreicht oder verifiziert werden kann. Die Agentur ist bei Rechtschreibfehlern sowie Fehlfunktionen der Internetseiten der Agentur nicht zur Annahme der Bestellung verpflichtet.
2.7. Ein Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn der Kunde von der Agentur bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt.
2.8. Die Agentur behält sich vor, nach negativer Bonitätsprüfung des Kunden, vom Angebot zurück zu treten.
§3 Leistungsumfang, Leistungspflichten und Leistungszeiten
3.1. Die Agentur kann auf Wunsch Seiten/Websites/Shops für das Internet erstellen und weitere Dienstleistungen wie Konzeptentwicklungen, Pflichtenhefterstellungen, Grafikerstellung, Optimierung von Suchmaschinen, Software Schulungen, Coaching, wiederkehrende oder einmalige Support-Leistungen für vorhandene Softwaresysteme, Installation, Einführung und/oder Inbetriebnahme von gewünschter Software, Serveradministration und Programmierung erbringen.
3.2. Von der Agentur genannte Termine sind unverbindliche Plantermine, die insbesondere unter
dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden, seiner Mitarbeiter und/oder
seiner Erfüllungsgehilfen sowie eines planmäßigen Fortgangs der Arbeiten stehen.
3.3. Pauschalangebote für Werke (Fixgeschäfte) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.4. Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang eigenes Personal oder qualifizierte Dritte einzusetzen.
3.5. Die von der Agentur im Einzelfall zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung der Beauftragung des Kunden durch die Agentur, deren Angebot bzw. Kostenvoranschlag zuvor nach den Vorgaben (Lasten) des Auftraggebers und optionaler bzw. obligatorischer Erstellung der Pflichten durch die Agentur erstellt wurde (aus §2).
Die Agentur ist berechtigt, Leistungsnachforderungen, Change-Requests und Autorenkorrekturen, die von der Kalkulation des Angebots aufgrund der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots vorhandenen Kenntnis der Lasten und Pflichten und damit der Basis für diese Kalkulation nicht unerheblich abweichen, als solches anzuzeigen und diese angemessen nachzukalkulieren. Die genaue Regelung hierzu wird in §11 definiert.
3.6. Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von der Agentur nicht zu vertreten sind (z. B. Streik, Energie-/Internet-Ausfall, Unruhen oder behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), ist die Agentur für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Leistungspflicht befreit.
§4 Leistungsunterstützung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen.
4.2. Insbesondere stellt der Kunde der Agentur alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen
Informationen und Datenmaterialien (beispielsweise Datensätze, benötigte Zugangsdaten zu Servern und Webdiensten, Content, Texte, Bilder, Töne, Videos, Sound) sowie Hard- und Software (nachfolgend "Material" genannt) unentgeltlich in einem gängigen, strukturiertem, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung. Soweit erforderlich, wird der Kunde eine Konvertierung des von ihm überlassenen Materials auf eigene Kosten veranlassen.
4.3. Es steht in der Verantwortung des Kunden, der Agentur die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte zur Verfügung zu stellen.
4.4. Der Auftraggeber versichert, dass das der Agentur zur Verfügung gestellte Material nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass mit dem von ihm zur Verfügung gestellten Material nicht das Urheber- und / oder Markenrecht eines Dritten verletzt wird.
4.5. In Ansehung des von dem Auftraggeber überlassenen Materials ist die Agentur nicht verpflichtet, das Material auf dessen rechtliche Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.
4.6. Der Auftraggeber wird die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf Handlungen des Auftraggebers oder auf die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien oder Daten oder auf die Verwendung von Links auf andere Internetseiten zurückzuführen sind.
4.7. Wünscht der Kunde binnen 6 Monaten nach Beendigung des Auftrags die zur Verfügung gestellten Materialien nicht ausdrücklich zurück, so ist die Agentur berechtigt, diese zu entsorgen.
4.8. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise der GEMA abzuführen. Werden solche Gebühren von der Agentur verauslagt, so ist der Kunde verpflichtet, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten.
§5 Softwareschulungen
5.1. Softwareschulungen werden von der Agentur in eigenen Räumlichkeiten, als Inhouse Seminar beim Auftraggeber, per Telefon, per Skype, per Teamviewer oder per E-Mail durchgeführt.
5.2. Bei Schulungen, die als Inhouse Seminar beim Auftraggeber durchgeführt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, einen ausreichend großen Schulungsraum zur Verfügung zu stellen mit allen wesentlichen Ausstattungsmerkmalen wie Monitor, Beamer, Demorechner u.ä.
5.3. Die Agentur weist darauf hin, dass Softwareschulungen keine Beratungen, sondern ein im wesentlichen selbstverantwortlicher Prozess sind, in welchem der Auftraggeber aktiv darauf hinzuwirken hat, die in der Schulung neu erlernten Techniken tatsächlich auch einzusetzen. Die Agentur übernimmt daher für ihre Softwareschulungen keine Garantie für bestimmte Erfolge.
5.4. Ein zwischen der Agentur und dem Auftraggeber abgestimmter Termin ist von dem Auftraggeber spätestens zwei Werktage vor dem Termin abzusagen. Der Auftraggeber ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Schulungen, zu denen der Auftraggeber ohne Absprache mit der Agentur nicht erscheint, sind in voller Höhe zu bezahlen.
§6 Coaching
6.1. Coaching ist eine individuelle Maßnahme zur beruflichen Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen, Gruppen oder Teams. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Coaching ist ein Prozess, dessen Beginn und Ende durch den Auftraggeber bestimmt werden.
6.2. Die Agentur führt für den Auftraggeber Einzelcoachings, Gruppencoachings oder Teamcoachings durch. Die Coachings werden von der Agentur in eigenen Räumlichkeiten oder in Räumlichkeiten des Auftraggebers durchgeführt.
6.3. Die Agentur steht dem Auftraggeber im Rahmen eines Coachings als Prozessbegleiter und Auslöser von Veränderungen zur Verfügung, wobei die eigentliche Veränderungsarbeit vom Auftraggeber zu leisten ist. Da das Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist, werden bestimmte Erfolge für das Coaching von der Agentur nicht garantiert.
6.4. Der Auftraggeber ist während des Coachings sowohl während einzelner Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich.
6.5. Ein zwischen der Agentur und dem Auftraggeber abgestimmter Termin ist von dem Auftraggeber spätestens zwei Werktage vor dem Termin abzusagen. Der Auftraggeber ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Sitzungen, zu denen der Auftraggeber ohne Absprache mit der Agentur nicht erscheint, sind in voller Höhe zu bezahlen.
§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1. Alle von der Agentur genannten Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sofern keine einzelvertragliche Vergütung vereinbart wurde, berechnet die Agentur ihre Leistungen nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuell gültigen Preisliste.
7.2. Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden angemessene Vorschuss- bzw. Abschlagszahlungen über zu erbringende bzw. bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Wenn keine Einzelpreise für die Teilleistungen vertraglich vereinbart wurden, orientiert sich die Höhe der Vorschuss- bzw. Abschlagzahlungen am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
7.3. Die von der Agentur berechneten Leistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der Agentur 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
7.4. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Agentur ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Agentur berechtigt, diesen geltend zu machen.
7.5. Ein verspäteter Zahlungseingang durch den Kunden kann zur Nichteinhaltung von Terminen
(zum Beispiel Termine für Online-Anzeigenschaltungen) führen. Entsteht der Agentur infolge eines verspäteten Zahlungseingangs Mehraufwand, so ist sie berechtigt, diesen dem Kunden zu berechnen.
7.6. Die Vergütungsansprüche der Agentur bestehen unabhängig davon, ob der Kunde die von ihr erstellten Leistungen tatsächlich nutzt.
§8 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
8.1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur unbestritten sind.
8.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Vertragsverhältnis beruht.
8.3. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur auf Dritte übertragen.
8.4. Die Agentur ist berechtigt, die nach dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
§9 Nutzungsrecht
9.1. Sämtliche von der Agentur im Rahmen der Vertragsausführung gefertigten Arbeiten, Arbeitsunterlagen, Präsentationen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen usw. verbleiben im Eigentum der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann der Kunde nicht fordern.
9.2. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten usw.
9.3. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang nicht ausschließliche und nicht übertragbare einfache Nutzungsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Auftragsausführung gefertigten Arbeiten.
9.4. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und für die vereinbarte Nutzung, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrags oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
9.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, entgeltpflichtig und bedürfen der Einwilligung durch die Agentur. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur gegen den Kunden ein zusätzlicher Vergütungsanspruch in mindestens der 3 fachen Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu. Soweit der Kunde das ihm durch die Agentur übertragene Nutzungsrecht Dritten überlässt und/oder mehrfach nutzt, hat er die Agentur darüber unverzüglich zu informieren. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
9.6. Nach Ende des Vertrags fallen die dem Kunden übertragenen Rechte ohne weitere Rechtshandlung an die Agentur zurück.
§10 Urheberrecht
10.1. Die im Rahmen des Auftrags von der Agentur erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
10.2. Die Agentur darf die von ihr gefertigten Arbeiten signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Ferner ist sie berechtigt, den Kunden auf ihrer Website sowie im Printbereich oder auf anderen Medien als Referenzkunden zu nennen. Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, jederzeit die gefertigten Arbeiten zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen.
10.3. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder von durch den Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werks, ist unzulässig. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung sind ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
§11 Änderungen an der vertraglichen Leistung
11.1. Für den Fall, dass der Kunde den mit der Agentur vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nachträglich ändern möchte und/oder die Agentur feststellt, dass sich eine Nachkalkulation aufgrund einer sich veränderten Kalkulationsgrundlage ergeben hat, hat der Kunde seine konkreten Änderungswünsche und/oder die Agentur ihre angemessene Nachkalkulation schriftlich mitzuteilen. Es wird damit das folgende Änderungsverfahren in Gang gesetzt:
11.2. Die Agentur prüft innerhalb von 4 Arbeitstagen, welche Auswirkungen in zeitlicher und kalkulatorisch/ finanzieller Hinsicht die gewünschten und/oder geforderten Änderungen haben und ob diese in der gewünschten Form praktisch umsetzbar sind. Anschließend informiert sie den Kunden über die Ergebnisse dieser Prüfung.
Der Kunde teilt daraufhin der Agentur innerhalb von 4 weiteren Arbeitstagen schriftlich mit, ob er seine Änderungswünsche zu den von der Agentur mitgeteilten Konditionen ausführen lassen möchte oder nicht.
Kommt der Kunde dieser Mitteilungspflicht nicht nach, so wird die Agentur die Ausführung des ursprünglichen Vertrags ab dem folgenden Arbeitstag fortsetzen.
11.3. Während der Dauer des Änderungsverfahrens sind geplante oder verbindlich vereinbarte Fristen für die Erstellung der Leistungen der Agentur gehemmt.
11.4. Der Kunde hat die durch das Änderungsverfahren entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Vertragspartnern eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, ansonsten nach der aktuell gültigen Preisliste der Agentur berechnet.
§12 Haftung, Gewährleistung und Schadensersatz
12.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein vertragsmäßig hergestelltes Werk abzunehmen.
12.2. Die Abnahme erfolgt, soweit vereinbart, für jede einzelne Entwicklungsstufe gesondert oder in voller Gänze durch schriftliche (E-Mail, Fax, Post) Erklärung des Auftraggebers.
12.3. Der Kunde wird die Leistungen der Agentur innerhalb von 1 Woche nach Anzeige der Fertigstellung bzw. Überlassungsanzeige untersuchen. Mängel, die hierbei feststellbar sind (offensichtliche Mängel), müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer weiteren Woche schriftlich der Agentur gemeldet werden. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen nach Entdeckung unverzüglich der Agentur gemeldet werden. Die Mängelrüge umfasst eine möglichst detaillierte Mängelbeschreibung. Verspätet geltend gemachte Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
12.4. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur nicht. Die Agentur haftet insbesondere nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen ihrer Leistungserbringung gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe und auch nicht wegen der in den von ihr erbrachten Leistungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
12.5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der Agentur erstellten Leistungen, insbesondere von Werbemaßnahmen und Werbeinhalten, trägt der Kunde. Die Agentur übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass durch die von ihr erbrachten Leistungen Rechte Dritter verletzt werden können. Eine Prüfung der urheber-, wettbewerbs-, marken-, patent-, werbe- oder sonstigen rechtlichen Aspekte der von der Agentur erstellten Leistungen lässt diese nur durch eine fachkundige Person durchführen, wenn sie von dem Kunden hierzu beauftragt wurde.
12.6. Bei verspätetem Zahlungseingang durch den Kunden haftet die Agentur nicht für eine eventuelle Nichteinhaltung von Terminen, beispielsweise eines Schalttermins, und deren Folgen.
12.7. Die Agentur haftet nur für solche Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht wurden. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt auch für mittelbare oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in der maximalen Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden wird dabei die einfache Höhe des jeweiligen Auftragswertes angesehen. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere haftet die Agentur nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.
12.8. Die Agentur haftet nicht für Softwarefehler oder Softwarefehlverhalten (aufgrund z.B. nicht durch den Kunden ordnungsgemäß hergestellter technischer Rahmenbedingungen wie falsche Betriebssystem- und Datenbankversionen, falsche Webspace-Einstellungen u.ä.) von eingesetzter Software (Betriebssysteme, ERP-Systeme, CRM-Software, Web-Shop-Systeme, Web-CMS-Systeme, Datenbankserver u.ä.) von Drittherstellern, die der Kunde im Rahmen des Auftrags zur Erfüllung desselbigen durch die Agentur bei der Agentur im Rahmen des Auftrags gekauft hat. Für die Zusicherung von Leistungen und Funktionen dieser Software ist alleine der originäre Hersteller verantwortlich. Es gelten die jeweiligen Haftungs- und Gewährleistungsregularien dieser Hersteller sowie deren zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Leistungsmerkmale und Dokumentationen der betreffenden Software-Versionen.
12.9. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
12.10. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§13 Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Datenschutz
13.1. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass die Agentur die personenbezogenen Daten des Auftraggebers für die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Aufgaben erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert bzw. gelöscht werden.
13.2. Die Agentur ist verpflichtet, keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben.
13.3. Die Agentur bewahrt Stillschweigen über die ihr überlassenen oder bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb, Geschäftsunterlagen und Kunden des Auftraggebers, es sei denn, die Informationen sind allgemein bekannt oder die Agentur ist von ihrer Schweigepflicht entbunden.
§14 Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen der Agentur erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum und / oder entsprechende Nutzungsrechte gehen erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der Agentur erfüllt hat.
§15 Stornierung
15.1. Erteilte Aufträge können in Teilen oder gesamt nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur storniert werden. Leistungen, die im Rahmen stornierter Aufträge bereits erbracht wurden, rechnet die Agentur in vollem Umfang ab.
15.2. Stornierte Leistungen werden dem Auftraggeber mit einer Pauschalsumme von 30% der Angebotssumme bzw. der Summe aus der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt werden (zzgl. MwSt.).
§16 Sonstiges
16.1. Der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Bremen. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht Anwendung.
16.2. Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden sich ergebenden Streitigkeiten ist - Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat.
16.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nahesten kommt.
(Version: 21.02.2015)